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Chemikalienverordnung REACH Drucken E-Mail
Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verstoßen zahlreiche große deutsche Handelsketten gegen die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien).

Laut der Verordnung sind Händler verpflichtet, Verbrauchern auf Anfrage in einem Produkt enthaltene Schadstoffe zu nennen. Der BUND stellte entsprechende Anfragen bei 24 bekannten Handelsketten und ließ die Produkte zugleich von einem Labor prüfen. Acht Unternehmen gaben meldepflichtige Schadstoffe nicht wahrheitsgemäß an, darunter Neckermann, Medimax sowie die Drogeriemarktketten dm und Rossmann. Neun weitere Händler reagierten auf entsprechende Anfragen gar nicht, machten unzulängliche Angaben oder antworteten erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von 45 Tagen. Lediglich sieben der 24 angefragten Unternehmen kamen ihren gesetzlichen Pflichten korrekt nach.
Das Hintergrundpapier mit den vollständigen Testergebnissen finden Sie im Internet unter: www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/chemie/20100913_chemie_hintergrund_reach.pdf ;

(Quelle: natureplus Newsletter Dezember 2010)
 
  DI Siegfried Lerchbaumer
  Energie & Bauökologie, Raumlufthygiene
  Techn. Büro für Physik u. Bauökologie e.U.
Brunnenfelderstraße 23, A-6700 Bludenz
Tel. und Fax: +43/(0)5552/66115
siegfried.lerchbaumer@bau-oekologie.at

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