Schlafzimmer sind häufig mit einem Cocktail bedenklicher chemischer Schadstoffe belastet. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Studie des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und weiterer europäischer Umweltverbände.
Ein schwedisches und ein deutsches Labor hatten die aus zwölf Ländern eingesandten Staubproben aus Schlafzimmern analysiert. Die insgesamt 14 Proben aus Deutschland, Schweden, Belgien, Tschechien, Ungarn, Italien, Uganda, Südafrika, Tansania, Kenia, Malaysia und den Philippinen enthielten jeweils eine große Bandbreite hormonell wirksamer Schadstoffe. Diese Chemikalien werden mit einer Vielzahl von Erkrankungen in Verbindung gebracht, darunter eingeschränkte Fortpflanzungsfähigkeit, Krebs und Verhaltensstörungen.
Auffällig war, dass die Konzentrationen der Weichmacher in Proben aus europäischen Ländern in der Regel höher waren als in den anderen Ländern. Die aus Deutschland untersuchte Staubprobe enthielt neben sieben verschiedenen Phthalat-Weichmachern drei bromierte Flammschutzmittel, drei Nonylphenole, Bisphenol A sowie die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber. Die gefundenen Schadstoffe können aus vielen typischen Einrichtungsgegenständen wie Möbeln und Fußbodenbelägen freigesetzt werden.
Der BUND forderte die Bundesregierung auf, den Vorschlag Dänemarks zu unterstützen und die Weichmacher DEHP, DBP, DIBP und BBP wegen ihrer hormonellen Wirkung europaweit zu verbieten. Außerdem müsse die Europäische Union dringend neue Methoden der Risikobewertung von Chemikalien entwickeln, um so genannte "Cocktail-Effekte", also die gleichzeitige Belastung mit mehreren Stoffen, angemessen beurteilen zu können.
Verbrauchern empfiehlt der BUND, möglichst vollständig auf Produkte aus Weich-PVC zu verzichten, da diese immer hohe Konzentrationen an Weichmachern enthielten. Hersteller und Händler seien zudem gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage Auskunft darüber zu geben, ob besonders gefährliche Stoffe in den von ihnen vertriebenen Produkten enthalten seien. Um solche Anfragen zu erleichtern, habe der BUND auf seiner Internetseite unter www.bund.net/gift-stoppen einen entsprechenden Musterbrief veröffentlicht.
(Quelle: natureplus Newsletter, Dezember 2011)
Ein schwedisches und ein deutsches Labor hatten die aus zwölf Ländern eingesandten Staubproben aus Schlafzimmern analysiert. Die insgesamt 14 Proben aus Deutschland, Schweden, Belgien, Tschechien, Ungarn, Italien, Uganda, Südafrika, Tansania, Kenia, Malaysia und den Philippinen enthielten jeweils eine große Bandbreite hormonell wirksamer Schadstoffe. Diese Chemikalien werden mit einer Vielzahl von Erkrankungen in Verbindung gebracht, darunter eingeschränkte Fortpflanzungsfähigkeit, Krebs und Verhaltensstörungen.
Auffällig war, dass die Konzentrationen der Weichmacher in Proben aus europäischen Ländern in der Regel höher waren als in den anderen Ländern. Die aus Deutschland untersuchte Staubprobe enthielt neben sieben verschiedenen Phthalat-Weichmachern drei bromierte Flammschutzmittel, drei Nonylphenole, Bisphenol A sowie die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber. Die gefundenen Schadstoffe können aus vielen typischen Einrichtungsgegenständen wie Möbeln und Fußbodenbelägen freigesetzt werden.
Der BUND forderte die Bundesregierung auf, den Vorschlag Dänemarks zu unterstützen und die Weichmacher DEHP, DBP, DIBP und BBP wegen ihrer hormonellen Wirkung europaweit zu verbieten. Außerdem müsse die Europäische Union dringend neue Methoden der Risikobewertung von Chemikalien entwickeln, um so genannte "Cocktail-Effekte", also die gleichzeitige Belastung mit mehreren Stoffen, angemessen beurteilen zu können.
Verbrauchern empfiehlt der BUND, möglichst vollständig auf Produkte aus Weich-PVC zu verzichten, da diese immer hohe Konzentrationen an Weichmachern enthielten. Hersteller und Händler seien zudem gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage Auskunft darüber zu geben, ob besonders gefährliche Stoffe in den von ihnen vertriebenen Produkten enthalten seien. Um solche Anfragen zu erleichtern, habe der BUND auf seiner Internetseite unter www.bund.net/gift-stoppen einen entsprechenden Musterbrief veröffentlicht.
(Quelle: natureplus Newsletter, Dezember 2011)